Gesetzliche Informationen rund um Abwassersysteme
Mit Bachmann kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten
Ordnung muss sein. Dafür gibt es den Staat und die Kommunen.
Als Normalbürger ist es aber nicht immer leicht, Überblick über die Rechtslage zu behalten.
Bachmann informiert Sie. Hier erfahren Sie das Wichtigste über die geltenden Bestimmungen und Vorschriften.
Eingenkontrollverordnung/Wiederkehrende Überprüfungspflicht
Dichtheitsprüfung von Abwassersystemen
Generalinspektion von Abscheideranlagen
Rückstausicherung
Eingenkontrollverordnung / Wiederkehrende Überprüfungspflicht von Grundstückentwässerungsanlagen
1995 erließ das Bayrische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen die „Verordnung zur Eigenüberwachung von Wasserversorgungs und Abwasseranlagen (Eigenüberwachungsverordnung – EÜV)“. Ziel der Verordnung ist es, die Trinkwasserversorgung aus Grundwasserbeständen zu schützen. Die Früherkennung von Veränderungen der Wasserbeschaffenheit soll entsprechende Gegenmaßnahmen ermöglichen. Dadurch wird auch eine höhere Wirtschaftlichkeit der Abwasseranlagen gewährleistet.Umgesetzt wird die Verordnung auf kommunaler Ebene. Kommunen kontrollieren die öffentlichen Kanäle und erlassen sogenannte Entwässerungssatzungen für die Privateigentümer. Kommunale Vorschriften und Kontrollfristen sind nicht alle gleich!
Vertrauen Sie bei der Überprüfung Ihrer Abwasseranlage ausschließlich auf fachkundige Firmen mit den offiziellen Zertifikaten und Gütesiegeln. Von Bachmann erhalten sie sowohl eine anerkannte Optische Inspektion als auch die vorgeschriebene Dichtigkeitsprüfung nach DIN EN1610. Für private ebenso wie für gewerbliche Kanalanschlüsse.
Dichtheitsprüfung von Abwassersystemen bei Neu- und Umbauten
Bei Neu- und Umbauten sowie Änderungen der Grundstück-
entwässerungsanlage müssen neuverlegte Abwasserleitungen nach DIN EN 1610 sowie bestehende Leitungen nach M 143-6 / DIN 1986 auf Ihre Dichtheit geprüft werden. Diese Prüfpflicht besteht nur für im Erdreich verlegte Leitungen. Die jeweilig für Sie geltenden Regelungen können Sie der Entwässerungssatzung Ihrer Kommune entnehmen. Die Dichtheitsprüfung dient vor allem dem Schutz des Grundwassers sowie der Überprüfung auf fachgerecht verlegte Rohr- und Kanalleitungen.
Generalinspektion von Abscheideranlagen
Funktionsfähige Abscheideranlagen sind extrem wichtig für eine umweltgerechte Klärung des Abwassers. Das Herausfiltern von Fetten, Ölen oder Benzin dient dem Schutz des Grundwassers und der Kanalisation.Nur durch regelmäßige Überprüfungen kann eine einwandfreie Funktion von Abscheideranlagen gewährleistet werden. Deshalb unterliegen alle Betreiber von Abscheideranlagen einer gesetzlichen Nachweispflicht. Bei der Generalinspektion wird die Abscheider-anlage einer kompletten Funktions und Dichtigkeits-prüfung unterzogen. Die Generalinspektion muss spätestens alle fünf Jahre durchgeführt werden. Leichtflüssigkeits-/ Koaleszenz-abscheideranlagen werden nach DIN 1999-100 bzw. DIN EN 858-2 geprüft. Fettabscheideranlagen werden nach DIN 4040-100 bzw. DIN EN 1825-2 geprüft.
Rückstausicherung
Eine gute Absicherung Ihrer Immobilie vor Rückstau und Über-schwemmungen dient nicht nur Ihrem Schutz, sondern ist auch eine technische Vorschrift. Die DIN EN 12056 – 1 besagt, dass alle Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene durch eine Hebeanlage oder durch geeignete Rückstau-verschlüsse gegen Rückstau geschützt werden müssen.


